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BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 548/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abgrenzung einer baugewerblichen Tätigkeit zum Schreinerhandwerk für die Einordnung der Beitragszahlungen an die Zusatzversorgungskasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 05.09.1991 - 4 Ca 4534/90
- LAG Hessen, 29.06.1992 - 11 Sa 1726/91
- BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 548/92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89
Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den …
Auszug aus BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 548/92
Dabei hat die ZVK nach den allgemeinen Grundsätzen für die Darlegungs- und Beweislast darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers arbeitszeitlich überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden (BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP Nr. 130 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung). - BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87
Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten …
Auszug aus BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 548/92
Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (vgl. BAGE 56, 227, 230 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau m.w.N.). - BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85
Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Einziehung von Beiträgen für …
Auszug aus BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 548/92
Nur wenn die Trockenbauarbeiten ihrerseits überwiegen würden, fiele der Betrieb nach der Rückausnahmebestimmung in § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 VTV auch als Betrieb des Schreinerhandwerks unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV (vgl. BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
- BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 692/87
Anspruch auf Vergütung bei Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertages - …
Auszug aus BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 548/92
Ein Revisionsgrund wegen der Nichtausübung des Fragerechts liegt dann vor, wenn das Berufungsgericht nach dem Verhandlungsergebnis hätte erkennen müssen, daß die Parteien etwaige noch notwendige nähere Behauptungen hätten beibringen können und wollen (BAG Urteil vom 7. September 1983, BAGE 43, 271 = AP Nr. 3 zu § 23 KSchG 1969; BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85
Klassifizierung eines Betriebs als dem "Säurebau" oder dem "Fliesenlegerhandwerk" …
Auszug aus BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 548/92
Ein Revisionsgrund wegen der Nichtausübung des Fragerechts liegt dann vor, wenn das Berufungsgericht nach dem Verhandlungsergebnis hätte erkennen müssen, daß die Parteien etwaige noch notwendige nähere Behauptungen hätten beibringen können und wollen (BAG Urteil vom 7. September 1983, BAGE 43, 271 = AP Nr. 3 zu § 23 KSchG 1969; BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
Lehrlingsbegriff
Auszug aus BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 548/92
Ein Revisionsgrund wegen der Nichtausübung des Fragerechts liegt dann vor, wenn das Berufungsgericht nach dem Verhandlungsergebnis hätte erkennen müssen, daß die Parteien etwaige noch notwendige nähere Behauptungen hätten beibringen können und wollen (BAG Urteil vom 7. September 1983, BAGE 43, 271 = AP Nr. 3 zu § 23 KSchG 1969; BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - BAG, 03.11.1993 - 10 AZR 538/92
Geltungsbereich eines Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe …
Auszug aus BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 548/92
Ergibt sich aus dem Sachvortrag der ZVK, daß in einem Betrieb Arbeiten ausgeführt werden, die die Zuordnung zu unterschiedlichen in § 1 Abs. 2 VTV aufgeführten baugewerblichen Tätigkeiten zulassen, so bedarf es zur Schlüssigkeit der Klage der Darlegung, daß diese baugewerblichen Tätigkeiten insgesamt arbeitszeitlich überwiegen (vgl. BAG Urteil vom 3. November 1993 - 10 AZR 538/92 - nicht veröffentlicht).